Wir wurden heute von einem unserer Whistleblower darüber informiert, dass per Veröffentlichung am 11. 12. 2024 die DSP Immobilieninvestment GmbH (FN 584056g) auf die Liste der Scheinfirmen des Bundesministerium für Finanzen gesetzt wurde. Das Unternehmen wurde von Markus Pospichal gegründet und hat bis März 2024 als Nullachthundert Projektentwicklung GmbH an der Seilerstätte 22 in der Wiener Innenstadt firmiert.
Dann ist wieder einmal der ehemalige Rechtsanwalt und bekennende Rechte Dr. Harald Schmidt in Erscheinung getreten und hat das Unternehmen als Geschäftsführer und Gesellschafter zielsicher in die berüchtigte Eisvogelgasse 6 und danach auf die Liste der Scheinfirmen geführt. Es ist derzeit nicht bekannt ob die Tatbestände der Scheinfirma unter Pospichal oder Schmidt herbeigeführt wurden.
Im Firmenbuch ist angemerkt, dass das Unternehmen direkt oder indirekt im Eigentum des Vereins IUVALEX – Gesellschaft für juristische Zusammenarbeit und Rechtshilfesteht. Dieser Verein ist wiederum direkt Schmidt zuzurechnen und beschäftigt sich offenbar vor allem mit der Entsorgung von Firmenleichen.
Schmidt hat im übrigen zuletzt eine der Firmen von Lukas Neugebauer betreut: die FARO IMMOBILIEN GmbH mit Sitz in der Friedrichstraße 7. Über das Unternehmen wurde mittlerweile auf Antrag eines Gläubigers die Insolvenz eröffnet (Aktenzeichen 4 S 180/24b. Als Insolvenzverwalter wurde Dr. Edmund Roehlich bestellt.
Die Scheinfirma-Konsequenzen
Wenn eine Firma in Österreich vom Finanzamt auf die Liste der Scheinunternehmen gesetzt wird, hat dies mehrere schwerwiegende Konsequenzen (Quelle: Schlack & Partner):
- Das Unternehmen wird auf der öffentlich zugänglichen Liste der Scheinunternehmen auf der Website des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) veröffentlicht.
- Das Finanzamt informiert verschiedene Kooperationsstellen wie die Gebietskrankenkasse, BUAK, das Firmenbuch, die Gewerbebehörde und den Auftragnehmerkataster über die Feststellung als Scheinunternehmen.
Rechtliche und geschäftliche Folgen
- Die Löschung des Unternehmens im Firmenbuch wird veranlasst.
- Das Unternehmen kann nicht mehr am normalen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen.
Haftungsrisiken für Auftraggeber
- Auftraggeber haften ab der rechtskräftigen Feststellung als Scheinunternehmen zusätzlich für Ansprüche auf gesetzliche, verordnete oder kollektivvertragliche Entgelte der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.
- Diese Haftung tritt ein, wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich um ein Scheinunternehmen handelt.
Strafrechtliche Konsequenzen
- Es können strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs oder anderer Delikte eingeleitet werden.
- Geldstrafen von bis zu €100.000 können verhängt werden.
Sollten Sie Informationen über Scheinfirmen und die handelnden Personen haben, dann teilen Sie uns das bitte per Kommentar oder via Email an office@wienerzocker.com mit.


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