Wiener Zocker

Hintergründe und Insiderinformationen


Die seltsame Abwicklung der Austraße 1 unter freundlicher Mitwirkung von Rechtsanwälten!

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Thomas Wagenhofer und EnginDeniz mit Erwin Widerhofer

Die Rechtsanwälte der Wiener Zocker. In einem kritischen Licht beleuchtet, ergibt sich ein Szenario, das die ethischen Grundlagen von Rechtsanwälten herausfordert und zur Debatte stellt. Die jüngsten Entwicklungen und Beschwerden werfen ein Schlaglicht auf die dunkleren Ecken der Immobilienbranche und die sie willfährig bis gierig vertretenden Rechtsanwälte.

Nehmen wir einen konkreten Fall, der an die Wiener Zocker herangetragen wurde. Der stellt die ethische Integrität von juristischen Beratern infrage. Ein Immobilienkäufer, der eine Immobilie der Austraße 1 ImmobilienprojektentwicklungsgmbH (Firmenbuch-Daten) kaufen wollte, sieht sich nun mit einem Verlust von €30.000 konfrontiert. Diese Firma, einst unter der Führung des berüchtigten Immobilienspekulanten und Kampftrinkers Thomas Wagenhofer, ist nun Gegenstand einer „Entsorgung“ durch den emeritierten Rechtsanwalt Dr. Andreas Steiger. Der in Bisamberg bei Korneuburg ansässige Wagenhofer war, wie von Wiener Zocker berichtet, bis vor einigen Monaten der wirtschaftliche Eigentümer und Geschäftsführer der Austraße 1, bevor er die Anteile und die Geschäftsführung zwecks stiller Entsorgung an Steiger übergab.

MMag Erwin Widerhofer von EnginDeniz

Diese Vorgangsweise wirft Fragen auf. Der Beschwerdeführer berichtet, dass er vor etwa zweieinhalb Jahren eine Immobilie von der Austraße 1 erworben hat, aber trotz Entrichtung der Anzahlung, des Honorars für den Rechtsanwalt Erwin Widerhofer (der als Vertragserrichter und Treuhänder fungierte), der Bezahlung der Grunderwerbsteuer und der Nebenkosten die Immobilie bis heute nicht erhalten hat. Widerhofer ist Partner der Kanzlei EnginDeniz (Kontakt: widerhofer@engin-deniz.com) die bei den Wiener Zockern eine besondere Reputation genießt. Die betreffende Liegenschaft wurde kürzlich zwangsversteigert, ein Umstand, der den Beschwerdeführer nun dazu veranlasst, Klagen gegen die Austraße 1 und Engin Deniz zu erwägen.

Diese Ereignisse werfen ein grelles Licht auf die Praktiken der Rechtsanwälte der Wiener Zocker, die zumindest fragwürdig erscheint. Besonders brisant wird die Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass Widerhofer in der Vergangenheit als ein enger Partner von Wagenhofer in dessen wilden Immobiliengeschäften fungierte. Die Vergangenheit Wagenhofers als mehrfach vorbestraften Betrüger mit einigen Gefängnisaufenthalten haben Widerhofer nicht irritiert. Geld stinkt bekanntlich nicht.

Die Rolle von Rechtsanwälten in diesem Kontext ist besonders beunruhigend. Rechtsanwälte sollten (zumindest theoretisch) innerhalb standesrechtlicher und ethischer Prinzipien agieren. Dazu gehört sicher nicht, dass man mit den rechtlichen Gegner seiner Klienten gut essen und trinken geht oder in Provisionsvereinbarungen eintritt.

In der Auseinandersetzung mit der Ethik der Rechtsanwälte der Wiener Zocker, stellt sich die Frage, ob der Berufsstand an einem Wendepunkt angelangt ist. Es ist an der Zeit, dass die juristische Gemeinschaft Selbstreflexion betreibt und Mechanismen implementiert, die solches Verhalten nicht nur sanktionieren, sondern präventiv unterbinden. Das ist meines Erachtens Aufgabe der Rechtsanwaltskammer.

In dieser Kontroverse spiegelt sich nicht nur das Schicksal einzelner Immobilienkäufer wider, sondern auch das breitere Bild einer Branche, die dringend einer ethischen Neuausrichtung bedarf. Die Wiener Zocker und die mit ihnen verbundenen juristischen Vertreter mögen nur die Spitze des Eisbergs sein. Doch der Fall fordert uns alle heraus, über die fundamentalen Werte nachzudenken, auf denen unser Rechtssystem und unsere Gesellschaft fußen.

Sollten Sie Informationen haben oder eine Meinung äußern wollen, dann verfassen Sie bitte einen Kommentar oder schreiben Sie uns ein Email an office@wienerzocker.com.

2 Antworten zu „Die seltsame Abwicklung der Austraße 1 unter freundlicher Mitwirkung von Rechtsanwälten!”.

  1. Avatar von FRD
    FRD

    Für die ansonsten gut recherchierten Artikel ein äußerst schwacher Beitrag. Rechtsanwälte dürfen nicht Essen gehen? Was genau ist hier der Vorwurf? Womöglich hat der Kollege die Interessen seines Mandanten verhandelt? Das soll auch schonmal bei einem gemeinsamen Abendessen vorgekommen sein.

    Im Übrigen sind Rechtsanwälte im Rahmen der standesrechtlichen Sorgfaltspflichten sogar verpflichtet die Interessen ihrer (womöglich straffälligen) Mandanten zu vertreten. Dass diese konträr zum Aufklärungsinteresse der Staatsanwaltschaft stehen können ist klar und liegt in der Natur der Sache. Daraus einen Vorwurf zu konstruieren zeugt von mangelndem Verständnis über das Funktionieren eines Rechtsstaates und der Rolle von Rechtsanwälten. Würde man mit einer Vorstrafe das Recht verlieren einen Rechtsanwalt zu beauftragen, könnten 90% der Strafverteidiger zusperren.

    1. Avatar von Redakteur

      Vielen Dank für den Kommentar. Selbstverständlich haben Sie recht, wenn Sie darauf bestehen, dass Rechtsanwälte Abendessen haben dürfen. Unter Umständen auch mit Klagsgegnern der Mandanten wobei ich meine, dass das standesrechtlich nicht möglich ist, wenn diese Klagsgegner anwaltlich vertreten sind. Erschwerend könnte dann eventuell sein, wenn der Mandant seinen Rechtsvertreter angewiesen hätte, keinen Kontakt mit dem Klagsgegner zu machen.

      Im übrigen stimme ich Ihren Ausführungen zu. Selbstverständlich steht auch Vorbestraften das Recht auf einen Anwalt zu und selbstverständlich dürfen Anwälte ihre Klienten bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestmöglich unterstützen.

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