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Das Urteil gegen den Notebookräuber Thomas Wagenhofer ist rechtskräftig!

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Das rechtskräftige Urteil gegen Thomas Wagenhofer

Wir haben aus verlässlicher Quelle gehört, dass Thomas Wagenhofer nach der am 13. September 2023 erfolgten Urteilsverkündung diese bis ein Uhr morgens mit seinen Freunden im Do & Co gefeiert hat. Volltrunkenheit inklusive. Er hatte offenbar bei der Anklage wegen des Raubs eines Notebooks eine Gefängnisstrafe erwartet. Bei sieben einschlägigen Vorstrafen wegen Betrug, schweren Betrug und anderer Delikte und mehreren Gefängnisaufenthalten kein Wunder.

Das Gericht hat diese Vorstrafen auch als erschwerend gewertet. Sein reumütiges Geständnis wäre ein Milderungsgrund gewesen. Dar Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Ob Wagenhofer der offenbar nun doch in Österreich ansässig ist, die ihm auferlegten Zahlungen an den Beraubten leistet darf bezweifelt werden. Das dürfte wohl nur über Exekution gehen.

Da Wagenhofer darüber hinaus auch mit 240 Tagsätzen bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen bestraft wurde, wird diese Verurteilung nun auch in sein Strafregister Eingang finden und die Löschung der vorherigen vorerst verhindern. Aber die Vermeidung von Gefängnis ist definitiv allemal ein Grund zu feiern.

In seinem Übermut und seiner Trunkenheit hat Wagenhofer nach dem Urteil mehrmals den Beraubten angerufen sowie per WhatsApp kontaktiert und zugegeben, dass er das Notebook noch in seinem Besitz hätte. Ebenfalls zugegeben hat Wagenhofer vor Gericht, dass er das Notebook gehackt und die Daten in seinem Besitz gebracht hätte. Naja, Intelligenz ist halt auch nicht die große Stärke der Wiener Wilden.

2 Antworten zu „Das Urteil gegen den Notebookräuber Thomas Wagenhofer ist rechtskräftig!”.

  1. Avatar von Ing. Christian Steiner
    Ing. Christian Steiner

    Herr Wagenhofer hat Ende 2022 ein Grundstück samt Einfamilienhaus in Spillern mit einer von Ihm gegründeten Firma gekauft. Bezahlt hat er den Kaufpreis aber nie, sodass der Kauf rückabgewickelt werden musste. In diesem Zeitraum hat er versucht die Liegenschaft gewinnbringend zu verkaufen, ohne davon die Eigentümer zu verständigen. Dies nur zur Warnung an andere Verkauswillige.

  2. Avatar von Das unerwartete Sabbatical des Rechtsanwalts Dr. Reis! – Wiener Zocker

    […] Reis war auch der Rechtsanwalt des mehrfach wegen Betrugs vorbestraften Immobilien-Spekulanten Thomas Wagenhofer im Strafverfahren wegen des Diebstahls eines Notebooks. Wiener Zocker hat ausführlich darüber berichtet. Im Strafverfahren hat sich Wagenhofer schuldig bekannt und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. […]

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