Wir haben aus verlässlicher Quelle gehört, dass Thomas Wagenhofer nach der am 13. September 2023 erfolgten Urteilsverkündung diese bis ein Uhr morgens mit seinen Freunden im Do & Co gefeiert hat. Volltrunkenheit inklusive. Er hatte offenbar bei der Anklage wegen des Raubs eines Notebooks eine Gefängnisstrafe erwartet. Bei sieben einschlägigen Vorstrafen wegen Betrug, schweren Betrug und anderer Delikte und mehreren Gefängnisaufenthalten kein Wunder.
Das Gericht hat diese Vorstrafen auch als erschwerend gewertet. Sein reumütiges Geständnis wäre ein Milderungsgrund gewesen. Dar Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Ob Wagenhofer der offenbar nun doch in Österreich ansässig ist, die ihm auferlegten Zahlungen an den Beraubten leistet darf bezweifelt werden. Das dürfte wohl nur über Exekution gehen.
Da Wagenhofer darüber hinaus auch mit 240 Tagsätzen bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen bestraft wurde, wird diese Verurteilung nun auch in sein Strafregister Eingang finden und die Löschung der vorherigen vorerst verhindern. Aber die Vermeidung von Gefängnis ist definitiv allemal ein Grund zu feiern.
In seinem Übermut und seiner Trunkenheit hat Wagenhofer nach dem Urteil mehrmals den Beraubten angerufen sowie per WhatsApp kontaktiert und zugegeben, dass er das Notebook noch in seinem Besitz hätte. Ebenfalls zugegeben hat Wagenhofer vor Gericht, dass er das Notebook gehackt und die Daten in seinem Besitz gebracht hätte. Naja, Intelligenz ist halt auch nicht die große Stärke der Wiener Wilden.


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