Der Immobilien-Spekulant Thomas Wagenhofer darf jetzt offiziell als Notebook-Räuber bezeichnet werden. Vor dem Gericht in Korneuburg hat er sich heute zu diesem Verbrechen schuldig bekannt. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und erhält eine Eintragung im Strafregister die sich zu den rund ein Dutzend anderer Vorstrafen wegen Betrug und anderer Delikte gesellt.
Die Taschenpfändung
Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wurde Wagenhofer einer Taschenpfändung unterzogen, berichtet der teilnehmende Anwalt. Allerdings war der Gerichtsvollzieher nicht erfolgreich. Angeblich wurde Wagenhofer vor der Taschenpfändung gewarnt.
Naja, da stand am Parkplatz des Gerichts der weiße G63 von Wagenhofer der aber offiziell der Saudiarabischen Botschaft gehört. Und dem Gerichtsvollzieher sowie dem gegnerischen Anwalt hat er erklärt, dass er in Ungarn wohnen würde. Das ist natürlich nicht wahr, wie ganz Wien weiß und ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Aber hallo, es weiß doch jeder, dass das Meldegesetz ja eher als Empfehlung zu verstehen ist, oder?
Die nächste Anzeige
Die Verurteilung wird für Wagenhofer aber noch unangenehme Folgen haben: eine weitere Anzeige wird durch den gegnerischen Anwalt eingebracht. Wagenhofer hatte in seiner Einvernahme vor Gericht erklärt, dass er €56.000 ausgegeben hätte, um die Daten von dem geraubten Notebook herunterzuziehen. Er hätte dann das Notebook samt der Auswertung einer SOKO vom LKA übergeben. Warum, wieso und an welche SOKO blieb der „Privatermittler“ Wagenhofer, der von Leonhard Reis von Fieldfisher vertreten wurde, schuldig.

Nähere Angaben zum nunmehr gestandenen Datenklau blieb Wagenhofer schuldig, aber die protokollierte Ausage reicht jedenfalls für eine Anzeige und Strafverfolgung, sagt der Anwalt.
Der Raub eines Notebooks ist eine Sache. Das Hacken von strategisch wichtigen Daten und der damit beabsichtigte Missbrauch eine ganz andere. Darüber hinaus sieht der Anwalt auch in der Verletzung des Meldegesetzes und den damit verbundenen Entzug vor Gläubigern einen Kride-Tatbestand. Und Gläubiger gibt es viele.
Vielleicht sollte man in diese Anzeige dann auch hineinpacken, dass Wagenhofer laufend ohne Führerschein betrunken mit seinem G63 durch die Gegend gondelt und damit eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt.
Es wäre vielleicht an der Zeit für die zuständige Polizei-Dienststellen, dieser Gefährdung der Allgemeinheit entgegenzutreten.


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