Wie allgemein erwartet wurden die Freisprüche des Ex-FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache und des mitangeklagten Immobilienunternehmers Siegfried Stieglitz in der Causa ASFINAG vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz bestätigt. Es ging um den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit. Strache und Stieglitz waren diesbezüglich im Juli 2022 vom Landesgericht Wien in erster Instanz freigesprochen worden.
Lobbying als politische Realität
Der Richter pochte auf die politische Realität in Österreich und verglich Spenden an Parteien mit Lobbying. „Warum spendet jemand einer politischen Partei?„, fragte er. Um „einen Fuß in der Tür zu haben“ war die Antwort auf seine rhetorische Frage. Im vorliegenden Fall würde es sich um Lobbying handeln, das nicht strafbar sei.
Es sei politische Realittät, dass Aufsichtsräten den zuständigen Ministerinnen und Minister in staatsnahen Betrieben vorgeschlagen werden müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht bereits in irgendeiner Art und Weise bekannt seien.
Stieglitz habe für seine Bestellung zwar „unschön“ interveniert. Es sei aber nicht erwiesen, dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im ASFINAG-Aufsichtsrat versprochen haben soll.
Was auffällt: Strache fährt, vertreten durch seinen Anwalt Johann Pauer, eine völlig andere PR-Strategie als etwa Sebastian Kurz oder Karl-Heinz Grasser. Strache verzichtet, ganz ungewöhnlich für einen Freiheitlichen, auf Attacken gegen die Justiz. Im Gegenteil, er inszeniert sich „demütig” und „dankbar”.
Florian Klenk im FALTER (link)
Das erstinstanzliche Verfahren wäre“hervorragend geführt“ worden. Das Urteil wäre sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Strache vorgeworfen, dem mit ihm befreundeten Immobilienunternehmer Stieglitz einen Aufsichtsratsposten bei der Autobahngesellschaft Asfinag verschafft zu haben. Dafür sollen Spenden an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“. Die Staatsanwaltschaft ortete aufgrund vorliegender Chats zwischen Strache und Stieglitz Bestechung und Bestechlichkeit. „Chats don’t lie“, hieß es damals im Schlussplädoyer der WKStA.
Rechts-rechte Connections
Aus der Szene haben wir gehört, dass sowohl Strache als auch Stieglitz ihre Verbindungen zu den Wiener Wilden pflegen wobei Markus Pospichal der Zugangspunkt sein soll. Die beiden stört es dabei nicht, dass Pospichal den einschlägig aufgefallenen ehemaligen Anwalt Dr. Harald Schmidt gerne als Frontfigur für seine Projekte nutzt (Bericht hier).
Aber wie der Richter im Verfahren schon treffend feststellte ist es nicht erwiesen, dass Strache das weiß. Und in Österreich ist die Inklusion der Rechts-Rechten ebenfalls politische Realität.


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